Letzter Dienst für das Amt
Gilt die Unschuldsvermutung nicht für Bundespräsidenten? Die Frage ist nach dem Rücktritt von Bundespräsident Christian Wulff berechtigt. Juristisch stellt sich diese Frage nicht! Natürlich gilt wie für jeden Bürger auch für Wulff die Unschuldsvermutung – ungeachtet des Ermittlungsverfahrens, das jetzt von der Staatsanwaltschaft in Hannover eingeleitet wird. Eine Vorverurteilung verbietet sich schon deshalb, weil bekanntermaßen 70 bis 80 Prozent aller staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren eingestellt werden. Es gehört in diesem Fall zur Tragik, dass es für den Bundespräsidenten und seine Entscheidung neben der juristischen auch eine politische Kategorie gibt. Der hat…